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AGB´s für Hip Hop Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen HipHop Kurse

  1. Die Zahlung des Honorars und der Anmeldegebühr für die Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich im SEPA-Lastschrift-Verfahren. Die Kurshonorare sind auf den Mitgliedsanträgen aufgeführt. Die Preise sind gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  2. Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars. Dies gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtseinheiten in Anspruch genommen oder Stunden versäumt werden. Ein gründlicher und erfolgreicher Unterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
  3. Personelle und terminliche Änderungen bleiben der DanceSchool vorbehalten und wirken sich nicht auf die Vertragsbedingungen aus. Die DanceSchool behält sich vor, Unterrichtseinheiten die krankheitsbedingt oder durch höhere Gewalt (z.B. Katastrophen, Staatsgewalt) ausfallen, an einem anderen Tag und zu einer anderen Uhrzeit oder ggf. auch digital in Form von Online-Unterricht nachzuholen. Gegebenenfalls auch an Feiertagen, in Betriebsferien oder während der Schulferienzeit. Eine Unterrichtseinheit (Unterrichtsstunde) dauert 60 oder 90 Minuten (je nach Kurs).
  4. Das Honorar ist ein Monatsbeitrag der immer zum 1. oder 15. eines Monats beglichen wird. Die Preise sind über das ganze Jahr einschließlich gesetzlicher Feiertage und Ferienzeit hinweg kalkuliert.
  5. Für Verträge die vor dem 1.3.2022 abgeschlossen wurden gilt:
    A) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate (monatlich 39,90€). Der Vertrag kann frühestens zum Ende des 6. Monats gekündigt werden. Das Mitglieds-Abo verlängert sich stillschweigend um einen Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate, auch dann wenn die Mindestvertragslaufzeit verstrichen und eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags erfolgt (Abo). Der Abo-Preis beträgt weiterhin 39,90€.

    Für Verträge die ab dem 1.3.2022 abgeschlossen wurden gilt:
    A*) Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate (monatlich 39,90€). Der Vertrag verlängert sich nach der regulären Vertragslaufzeit stillschweigend und fortlaufend um je einen weiteren Monat (Monats-Abo). Das Honorar für das Monats-Abo beträgt 45,90€ monatlich und kann durch den Abschluss eines neuen 6-Monatsvertrags (monatlich 39,90€) abgelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 1 Monat zum Ende der jeweilig geltenden Vertragslaufzeit.

  6. Die monatlichen Kurse finden ganzjährig statt. In den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen (gültig für NRW) findet regulär kein Unterricht statt. Die DanceSchool behält sich jedoch vor, in den Schulferien ein anderes Kursprogramm (Ferienprogramm) anzubieten, für dessen Anmeldung gesonderte Preise gelten können.
  7. Der Zahlungspflichtige ist einverstanden, dass der Bankeinzug monatlich zum ersten oder zum fünfzehnten eines Monats erfolgt. Eine Anpassung der Beiträge aufgrund gestiegener Kosten (z.B. Miete, Energiekosten, Personalkosten, steuerliche Änderungen,…) kann zum ersten jeden Monats erfolgen. Für diesen Fall gilt das Sonderkündigungsrecht.
  8. Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft bedarf eines vom Gesetzgeber zugelassenen Begründung und Nachweis. Bei Geschäfts– und/oder rufschädigendem, beleidigendem und/oder gewaltsamen Verhalten eines Mitglieds oder jenem, das andere Mitglieder am Lernen hindert, geistig oder physisch verletzt oder einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts nicht zulässt, behält sich die DanceSchool vor, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, bzw. das Mitglied temporär vom Unterricht auszuschließen, bis das Verhalten eingestellt, der Sachverhalt geklärt oder eine Sonderkündigung ausgesprochen wurde. Dies geschieht i.d.R. spätestens nach 3-maliger mündlicher oder schriftlicher Abmahnung, das Verhalten einzustellen. Jede Ermahnung und/oder Auffälligkeit wird schriftlich in der Anwesenheitsliste (Klassenbuch) nachhaltbar dokumentiert. Gegebenenfalls entstandene Schäden jeder Art werden zur Anzeige gebracht. Bereits gezahlte Beiträge werden im Fall einer Sonderkündigung nicht zurückerstattet.
  9. Bei nicht eingelösten Bankeinzügen bzw. Rücklastschriften fallen einerseits die Kosten bei der Hausbank der DanceSchool (Christina Neufeld) für die Rücklastschrift zzgl. 5€ Mahnkosten an. Jede weitere Mahnstufe wird ebenfalls mit 5€ Mahnkosten abgerechnet. Nach eingegangener Mahnung ist in diesem Fall das Monatshonorar inkl. der zusätzlichen Kosten manuell an die DanceSchool zu überweisen. Werden die vertraglich geregelten Gelder nicht fristgerecht (auch nicht nach Mahnung) gezahlt, behalten wir uns das Recht vor mit einer Einzelfallentscheidung Verträge gemäß §626 Abs.1 BGB fristlos zu kündigen.
  10. Die DanceSchool behält sich vor, ein Mitglied bis zur Zahlung der offenen Forderungen vom Unterricht auszuschließen oder sogar eine Sonderkündigung auszusprechen (siehe 8.). Der Ausschluss eines Mitglieds vom Unterricht befreit nicht von der Forderung, noch wirkt es sich auf die Laufzeit des Vertrages aus. Ab dem Tag der Begleichung der Forderung hebt sich der Ausschluss vom Unterricht automatisch auf. Der maximal geduldete Rückstand beträgt 1 Monatshonorar zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
  11. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich das Mitglied (bzw. dessen gesetzl. Vertreter), das Erlernte ausschließlich zum Eigengebrauch zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Selbst entwickelte Unterrichtmethoden und choreografierte Schrittverbindungen als Ganzes sind geistiges Eigentum der DanceSchool und unterliegen somit dem Urheberrecht!
  12. Die Frist für die Vorabinformation (Prenotification) für SEPA-Lastschriften beträgt zwei Tage.
  13. Der Vertrag kann nach § 355 Abs. 1 BGB innerhalb von 14 tagen schriftlich widerrufen werden.
  14. Das Filmen des Unterrichts durch Eltern oder deren Dritte ist ausdrücklich untersagt. Näheres regelt 14. Diese AGB finden in allen Räumen & Orten, wo Kurse im Namen der DanceSchool stattfinden, Anwendung. Sonderregelungen/Ausnahmen müssen schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden.
  15. Diese Anmeldung gilt als Dauerrechnung für die Dauer der Mitgliedschaft.
  16. Einverständniserklärung für die Verwendung von Fotos und/oder Videos:
    Der/Die Sorgerechtstragende/n (oder der Vertragsnehmer/in) erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videomaterialien veröffentlicht werden, die während der Mitgliedschaft und im Rahmen des Tanztraining in der Tanzschule oder bei Auftritten/Veranstaltungen entstanden sind und auf denen das Mitglied zu sehen ist.
    Der/Die Sorgerechtstragende/n stimmen zu, dass die Fotos bzw. Videos in folgenden Online- und/oder Printmedien des o.g. genannten Unternehmen veröffentlicht werden dürfen:
    Veröffentlichung auf den Unternehmens-Webseiten wie z.B. danceschool-nrw.de, dancefitkids.de oder funxionalkids.de
    -Auf Werbemonitoren des Unternehmen
    -In den Social Media Kanälen des Unternehmen (Facebook, Youtube, Vimeo)
    -Als Präsentation für Veranstaltungen des Unternehmen
    -Im Rahmen eines Berichtes auch in der örtlichen Presse
    -In Publikationen (sowohl online als auch in Druckform), die im Rahmen des Projektes entstanden sind z. B. Informationsbroschüren, Flyer, Projektberichte, … )

    Entstandene Fotos und/oder Videoaufnahmen, dürfen nicht in einem anderen Zusammenhang verwendet und dargestellt werden, als zu einem der Bewerbung des Kursangebots dienenden Zwecks.  (Also kein sexuell missbräuchlicher, Gewalt/Drogen verherrlichender, diskriminierender, rechts/linksextremer Kontext).
  17. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der DanceSchool NRW für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internetseiten, zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.
  18. Der/Die Sorgerechtstragende/n erklären sich damit einverstanden, dass Sie Aufnahmen, die Tanzschulintern verwendet und an Sie und an die anderen Tanzschulmitglieder/Eltern zu Übungs– oder Demonstrationszwecken verteilt werden (z.B. über WhatsApp) nicht veröffentlichen darf oder an Dritte weiterleiten dürfen. (Facebook, WhatsApp-Status, senden an Bekannte)
    Dieses Einverständnis gilt zeitlich uneingeschränkt. Die Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden, wirkt sich jedoch nicht auf die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs entstandenen oder bereits veröffentlichten Bild/Videomaterialen aus.
  19. Einwilligung gemäß Datenschutz
    Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, dienen allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses. Sie sind notwendig und erforderlich und werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Die Telefonnummer, darf zur Vereinfachung der Kommunikation in WhatsApp-Gruppen der Tanzschule, sowie für Klärungsgespräche genutzt werden. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  20. Haftungsauschluss– und Haftungsbegrenzung
    Die Haftung beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Veranstaltungsräume der DanceSchool. Der Aufenthalt, das Tanzen, Bewegen und Agieren in den Veranstaltungsräumen der DanceSchool erfolgt auf eigene Gefahr. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme an unseren Kursen und Workshops eine körperliche Grundfitness erfordert. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter sich körperlich und geistig gesund fühlen, sich in einem für das Training ausreichenden gesundheitlichen Zustand befinden und an keinen Krankheiten leiden. Besondere Gegebenheiten oder bekannte Krankheiten sind dem Kursleiter/Trainer selbständig vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Sollten Sie Zweifel an dem gesundheitlichen Zustand Ihres Kindes haben, sollten Sie zuvor einen Arzt konsultieren. Sollte sich der Gesundheitszustand während des Unterrichts  verändern, hat das teilnehmende Kind dies dem Kursleiter/Trainer unverzüglich mitzuteilen.

    Wir haften nicht für Verletzungen, die sich Ihr Kind während der Kurse und Workshops durch eigenes Verschulden oder das Verschulden eines anderen Kursteilnehmers zuzieht, soweit dieses gesetzlich zulässig ist. Eine Ausnahme gilt dann, sofern der jeweilige Kursleiter/Trainer oder dessen Erfüllungsgehilfe nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Tanzlehrers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung in den Fällen höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände ausgeschlossen. Schließlich übernehmen wir keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie ausdrücklich, dass Sie mit den oben aufgeführten Regelungen einverstanden sind.
  21. Salvatorische Schlussklausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem  Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.